Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen im Botanischen Garten!
Das Freilandgelände kann seit dem 18. September wieder täglich von 8-18 Uhr ohne Zutrittskontrolle und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Grundlage hierfür ist eine Genehmigung der Universitätsleitung basierend auf der Entscheidung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz, das Freilandgelände des Botanischen Gartens als „frei zugänglichen Park“ einzustufen, für den solche Kontrollen nicht erforderlich sind.
Der Gewächshausbereich bleibt allerdings weiterhin geschlossen. Dort können wir die Auflagen der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zur Corona-Bekämpfung (CoBeLVO) aufgrund der Enge der Gewächshäuser nicht umsetzen.
Ungeachtet des freien Zugangs gelten aber weiterhin die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Bitte achten Sie daher auch während Ihres Aufenthalts im Botanischen Garten unbedingt auf die Einhaltung des gebotenen Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Besucherinnen und Besuchern und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Botanischen Gartens.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freilandbereich des Botanischen Gartens nicht vorgeschrieben. Sie können durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aber helfen, das Risiko einer Übertragung des Coronavirus weiter zu reduzieren.
Die öffentlichen Toiletten des Botanischen Gartens sind geöffnet und werden täglich gereinigt. Es darf derzeit aber immer nur eine Person die Toiletten betreten (Ausnahme Personen des gleichen Haushalts).
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Botanischen Garten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die Gartenleitung
18. September 2020